DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Bestimmungen regeln die Beziehung zwischen Ihnen, als Kunden und der pisspoint GmbH, beim Durchführen von Werbung auf Werbeflächen der pisspoint GmbH. Abweichende Bestimmungen werden nur anerkannt, wenn diese zwischen den Parteien schriftlich festgehalten wurden.

 

 

2. Ort der Werbung
Die Werbeflächen der pisspoint GmbH befinden sich in öffentlich zugänglichen Toiletten von Diskotheken, Bars, Cafés, Freizeitanlagen, etc. Der Werbeträger wird direkt über dem Ausguss des Pissoirs befestigt.

 

 

3. Kleber
Der Kleber hat einen Durchmesser von 7 bis 10 Zentimetern und wird ganz oder partiell mit thermoaktiver Farbe überzogen. Abweichende Formen sind möglich. Die beanspruchte Fläche darf jedoch die Grösse von maximal 10 auf 10 Zentimetern nicht übertreffen.

 

 

4. Auftragsannahme
Der erteilte Auftrag ist nicht widerrufbar. pisspoint GmbH entscheidet innert zweier Werktagen über Annahme oder Ablehnung des Auftrages und ist berechtigt Aufträge insbesondere wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Sofern pisspoint GmbH verpflichtet ist, wegen der Aufmachung oder des Inhaltes der Kleber diese wieder zu entfernen, so bleibt der Auftraggeber gleichwohl zur vollen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

 

 

5. Platzvorschrift
Platzvorschriften werden nicht angenommen. Eine Platzverbindlichkeit entsteht auch nicht nach Erstellung eines Belegungsplanes. pisspoint GmbH ist jederzeit berechtigt, Werbeträger gegen Standorte von gleicher Art und Güte auszutauschen.

 

 

6. Laufzeit
Die Aushangszeit beträgt 14 Tage oder ein Monat. Der Wechsel erfolgt nach einem Belegungsplan von pisspoint GmbH. Die hierzu genannten Termine sind Grundtermine. Der Aushang kann aus technischen oder organisatorischen Gründen einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen des gezahlten Rechnungsbetrages entsteht dadurch nicht. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen des gezahlten Rechnungsbetrages entsteht auch dann nicht, wenn hierdurch die tatsächliche Aushangzeit den gebuchten Zeitraum bis zu zwei Tage unterschreitet.


Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Aushanges wünscht, wird die Fortsetzung eines Aushanges zu einem späteren Zeitpunkt als neuer Auftrag behandelt. Ansprüche auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen entstehen hieraus nicht.

 

 

7. Zahlung
Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Vertragsabschluss als vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz sowie die etwaigen Einzugskosten berechnet.

 

 

8. Produktion
Die Produktion des Klebers wird von der pisspoint GmbH organisiert. Das Sujet ist vom Auftraggeber bereitzustellen. Die zu druckenden Daten müssen 30 Tage vor dem möglichen Startdatum der Werbekampagne bei pisspoint GmbH in belichtungsfertiger, digitaler Form eintreffen. Die Terminierung des Auftrages erfolgt individuell, wenn neben der Produktion des Klebers auch Sujet, Text und Design durch die pissoint GmbH erstellt werden.

 

 

9. Material
Die Rücksendung nicht verbrauchter Kleber erfolgt nur, wenn dies mit dem Abschluss des Vertrages ausdrücklich verlangt wurde. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Nicht zurückgeforderte Kleber gehen entschädigungslos in das Eigentum der pisspoint GmbH über.

 

 

10. Gewährleistung
Die pisspoint GmbH gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Aufträge, insbesondere ordnungsgemäßes Anbringen, Beaufsichtigen, Pflegen, Ausbessern und Erneuern beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangszeit im Rahmen eines ordnungsgemäßen Wartungsbetriebes.

Die pisspoint GmbH bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung eines Aushanges jeweils sofort nach dessen Ablauf. Bei Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder mutwilliger Beschädigung ist das Werbeunternehmen nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

 

11. Ersatzansprüche
Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Auftrages müssen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Spätere Ansprüche erfordern die Beibringung geeigneter Beweismittel. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbarer Terminaushänge oder aus anderen Gründen, die die pisspoint GmbH nicht direkt zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich durch die pisspoint GmbH informiert.

Es steht der pisspoint GmbH frei, Schadenersatz in Sachleistungen, namentlich in der Gewährung der Nutzung und Wartung von Werbeflächen gleicher Art und Güte wie die des ursprünglichen Auftrages, entsprechend der Höhe des Schadensersatzes zu leisten.

 

 

12. Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die pisspoint GmbH erklärt jedoch, Kleber direkt konkurrierender Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nicht unmittelbar nebeneinander anzubringen. Schadenersatzansprüche werden hierfür ausgeschlossen.

 

 

13. Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr gilt Luzern als Gerichtsstand.