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DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Bestimmungen regeln die Beziehung zwischen Ihnen,
als Kunden und der pisspoint GmbH, beim Durchführen von Werbung
auf Werbeflächen der pisspoint GmbH. Abweichende Bestimmungen
werden nur anerkannt, wenn diese zwischen den Parteien schriftlich
festgehalten wurden.
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2. Ort der Werbung
Die Werbeflächen der pisspoint GmbH befinden sich in öffentlich
zugänglichen Toiletten von Diskotheken, Bars, Cafés,
Freizeitanlagen, etc. Der Werbeträger wird direkt über
dem Ausguss des Pissoirs befestigt.
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3. Kleber
Der Kleber hat einen Durchmesser von 7 bis 10 Zentimetern und wird ganz
oder partiell mit thermoaktiver Farbe überzogen. Abweichende
Formen sind möglich. Die beanspruchte Fläche darf jedoch die Grösse von maximal 10 auf 10 Zentimetern nicht übertreffen.
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4. Auftragsannahme
Der erteilte Auftrag ist nicht widerrufbar. pisspoint GmbH entscheidet
innert zweier Werktagen über Annahme oder Ablehnung des Auftrages
und ist berechtigt Aufträge insbesondere wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen nicht auszuführen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt.
Sofern pisspoint GmbH verpflichtet ist, wegen der Aufmachung oder
des Inhaltes der Kleber diese wieder zu entfernen, so bleibt der
Auftraggeber gleichwohl zur vollen Zahlung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet.
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5. Platzvorschrift
Platzvorschriften werden nicht angenommen. Eine Platzverbindlichkeit
entsteht auch nicht nach Erstellung eines Belegungsplanes. pisspoint
GmbH ist jederzeit berechtigt, Werbeträger gegen Standorte
von gleicher Art und Güte auszutauschen.
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6. Laufzeit
Die Aushangszeit beträgt 14 Tage oder ein Monat. Der Wechsel
erfolgt nach einem Belegungsplan von pisspoint GmbH. Die hierzu
genannten Termine sind Grundtermine. Der Aushang kann aus technischen
oder organisatorischen Gründen einen Tag früher oder später
beginnen bzw. enden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen
des gezahlten Rechnungsbetrages entsteht dadurch nicht. Ein Anspruch
auf Rückerstattung von Teilen des gezahlten Rechnungsbetrages
entsteht auch dann nicht, wenn hierdurch die tatsächliche Aushangzeit
den gebuchten Zeitraum bis zu zwei Tage unterschreitet.
Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines
Aushanges wünscht, wird die Fortsetzung eines Aushanges zu
einem späteren Zeitpunkt als neuer Auftrag behandelt. Ansprüche
auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen entstehen
hieraus nicht.
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7. Zahlung
Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Vertragsabschluss
als vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von
4 % über dem jeweiligen Diskontsatz sowie die etwaigen Einzugskosten
berechnet.
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8. Produktion
Die Produktion des Klebers wird von der pisspoint GmbH organisiert.
Das Sujet ist vom Auftraggeber bereitzustellen. Die zu druckenden
Daten müssen 30 Tage vor dem möglichen Startdatum der
Werbekampagne bei pisspoint GmbH in belichtungsfertiger, digitaler
Form eintreffen. Die Terminierung des Auftrages erfolgt individuell,
wenn neben der Produktion des Klebers auch Sujet, Text und Design
durch die pissoint GmbH erstellt werden.
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9. Material
Die Rücksendung nicht verbrauchter Kleber erfolgt nur, wenn
dies mit dem Abschluss des Vertrages ausdrücklich verlangt
wurde. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Nicht
zurückgeforderte Kleber gehen entschädigungslos in das
Eigentum der pisspoint GmbH über.
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10. Gewährleistung
Die pisspoint GmbH gewährleistet die vertragsgemäße
Durchführung der Aufträge, insbesondere ordnungsgemäßes
Anbringen, Beaufsichtigen, Pflegen, Ausbessern und Erneuern beschädigter
Aushänge während der vereinbarten Aushangszeit im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Wartungsbetriebes.
Die pisspoint GmbH bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße
Durchführung eines Aushanges jeweils sofort nach dessen Ablauf.
Bei Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder mutwilliger
Beschädigung ist das Werbeunternehmen nicht zum Ersatz des
Schadens verpflichtet.
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11. Ersatzansprüche
Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung
eines Auftrages müssen während der vereinbarten Laufzeit
geltend gemacht werden. Spätere Ansprüche erfordern die
Beibringung geeigneter Beweismittel. Die Nichtausführung, Unterbrechung
oder vorzeitige Beendigung sowie eine Stellenreduzierung von Aushängen
infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbarer Terminaushänge
oder aus anderen Gründen, die die pisspoint GmbH nicht direkt
zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen wird
der Auftraggeber unverzüglich durch die pisspoint GmbH informiert.
Es steht der pisspoint GmbH frei, Schadenersatz in Sachleistungen,
namentlich in der Gewährung der Nutzung und Wartung von Werbeflächen
gleicher Art und Güte wie die des ursprünglichen Auftrages,
entsprechend der Höhe des Schadensersatzes zu leisten.
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12. Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird ausdrücklich nicht zugesichert.
Die pisspoint GmbH erklärt jedoch, Kleber direkt konkurrierender
Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nicht unmittelbar
nebeneinander anzubringen. Schadenersatzansprüche werden hierfür
ausgeschlossen.
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13. Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr gilt Luzern als Gerichtsstand.
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